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Absage Glühweinabend und Adventsmarkt 2021

14. Oktober 2021

Krifteler Adventsmarkt 2021

Der Vereinsring Kriftel hat es sich mit der Entscheidung, den diesjährigen Adventsmarkt in Kriftel durchzuführen oder aber abzusagen, nicht leicht gemacht. Es waren viele Faktoren abzuwägen. Auch wenn die Landesregierung eine pauschale Genehmigung zur Durchführung der Advents- oder Weihnachtsmärkte angekündigt hatte, gibt es denn noch Abstands- und Hygieneregelungen, die von den Besuchern einzuhalten und vom Veranstalter durchzusetzen sind:


  • eine Maskenpflicht besteht in Gedrängesituationen (z.B. Warteschlangen, großes Publikumsaufkommen)
  • es wird ein Abstands- und Hygienekonzept benötigt, aus dem hervorgeht, wie die Abstandsregelung oder alternativ eine Maskenpflicht durchgesetzt wird
  • der Verzehr von Lebensmitteln hat nach den Regeln für die Außengastronomie zu erfolgen. Auch hier ist ein Abstands- und Hygienekonzept umzusetzen, z. B. sollten die Tische weit genug auseinander stehen, um die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen verschiedenen Personengruppen zu ermöglichen.


Allein diese Vorgaben sind für die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands kaum zu kontrollieren geschweige denn eine Maskenpflicht durchzusetzen. Eine Definition besagt, dass „Gedränge ein Zustand ist, an dem sich viele Menschen gleichzeitig an einem bestimmten Ort befinden und sich dort bewegen“. In den vergangenen Jahren war dieser Zustand auf dem gesamten Marktgelände, insbesondere aber in den Abendstunden, feststellbar.


Um auch den Vorgaben Genüge zu tun, müsste der Markt um die Hälfte verkleinert werden. Auf Grund örtlicher Gegebenheiten rund um die Kirche St. Vitus dürften Stände dann nur auf einer Straßenseite errichtet werden. Das würde die Anzahl der Stände auf ca. 20 – 25 Stände verringern.


Auch müssten neben den Hygiene- und Abstandsregelungen von dem Veranstalter „Antiterrormassnahmen“ geplant und veranlasst werden. Das würde bedeuten, dass an den Zu- und Abgängen des Marktes massive Betonsperren errichtet werden müssten.


Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung eines kleineren Marktes sind dieselben, wie bei einem Markt mit 60 – 80 Ständen. Von den eingenommenen Standgebühren hätten die Kosten für Werbung, elektrische Stromversorgung, mobile Toiletten, Abfallcontainer, Betonsperren usw beglichen werden müssen. Bei einem Marktgeschehen mit einem reduzierten Standaufkommen würden dem Verein ein Defizit von ca. 8.000,-- € entstehen, das letztendlich von der Gemeinde beglichen werden müsste.


Ein Markt unter diesen Voraussetzungen durchzuführen hätte mehr Ähnlichkeiten mit einem Wochenmarkt als wie mit einem festlichen Adventsmarkt. Ein Adventsmarkt hat viele Facetten für Alt und Jung. Veranstaltungen für Kinder in der evangelischen Kirche würden nicht stattfinden, ebenso gäbe es kein Karussell und keine Kindereisenbahn. Einem solchen Markt würde das vorweihnacht-liche Charisma fehlen.



Die gleiche Situation gäbe es bei dem „Budenzauber“. Die Durchführung von Abstands- und Hygieneregelungen im Sinne des Gesetzgebers durchzusetzen wären für den VA, insbesondere zu fortgeschrittener Stunde, völlig unmöglich.

Gestern Abend fiel dann in einer Vorstandssitzung des Vereinsrings, in dem auch die Gemeinde eingebunden war, die einstimmige Entscheidung, den Budenzauber und den Markt in diesem Jahr nicht durchzuführen und die bereits getroffenen vorbereitenden Maßnahmen für beide Veranstaltungen zurückzunehmen.

von Alexander Feist 14. März 2023
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